Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für alle Geschäftskunden von SolarLogic.io

§ 1 Geltungsbereich

(1) Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der PV PHOENIX VENTURES LTD, Stadiou 17, 7040 Oroklini, Republik Zypern (nachfolgend "Anbieter") und ihren Geschäftskunden (nachfolgend "Kunde"). Die AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden im Sinne von Art. 3 UWG, nicht für Verbraucher.

(2) Ausschluss entgegenstehender Bedingungen

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform (E-Mail) mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (Brief oder E-Mail) widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Leistungsart

Der Anbieter erbringt B2B-Dienstleistungen im Bereich Energie-Effizienzberatung, insbesondere:

  • Solar-Potenzialanalysen: Berechnung von Ertrag, ROI und Amortisationszeit für Photovoltaikanlagen
  • Heizungs-Checks: Analyse von Fördermöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit für Wärmepumpen und Heizungssysteme
  • Förderberatung: Identifikation und Berechnung kantonaler und bundesweiter Förderungen
  • Vermittlung: Kontaktvermittlung zu qualifizierten Fachpartnern und Installateuren

(2) Konkrete Leistungsbeschreibung

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung, welche integraler Bestandteil dieses Vertrages werden. Diese umfassen insbesondere: Art der Analyse, Umfang der Beratung, Liefertermine und Fristen, Format der Liefergegenstände.

(3) Nicht geschuldete Leistungen

Sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart, sind folgende Leistungen NICHT Gegenstand des Vertrages:

  • Garantie für Genehmigung von Förderanträgen
  • Garantie für spezifische Einsparungen oder Erträge
  • Installation oder Wartung von Anlagen
  • Technischer Support nach Projektabschluss
  • Rechtliche oder steuerliche Beratung

(4) Keine Erfolgsgarantie

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Förderungen, Erträge und Einsparungen von zahlreichen externen Faktoren abhängen (Gesetzesänderungen, Wetterbedingungen, Energiepreise) und dass der Anbieter trotz professioneller Arbeitsweise keine Garantie für das Erreichen bestimmter finanzieller Ergebnisse geben kann. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch zur Einhaltung anerkannter Best Practices und zur Verwendung aktueller Daten.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Leistungserbringung zu unterstützen, insbesondere durch:

  • Bereitstellung aller notwendigen Gebäudedaten, Pläne und technischen Unterlagen
  • Rechtzeitige Rückmeldungen zu vorgelegten Analysen und Empfehlungen (Standard: 7 Werktage)
  • Bereitstellung von Stromrechnungen, Heizkostenabrechnungen und relevanten Verträgen
  • Schriftliche Freigabe von Meilensteinen und Liefergegenständen

(2) Rechtsfolgen bei Mitwirkungsverzug

Bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden: Verlängern sich alle Fristen um die Dauer des Verzugs, hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung des Mehraufwands (nach Aufwand: CHF 150/Stunde), kann der Anbieter nach Fristsetzung (14 Tage) vom Vertrag zurücktreten und entfällt die Haftung des Anbieters für Verzögerungen und Mängel, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot und versteht sich als Nettopreis in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Mehrwertsteuer (MWST) – Kunden in der Schweiz

Die Leistungserbringung erfolgt gemäß Art. 45 MWSTG (Reverse-Charge-Verfahren). Die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über. Der Kunde ist verpflichtet, die Schweizer Mehrwertsteuer (8,1%) selbst an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abzuführen. Rechnungen enthalten den Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 45 MWSTG".

(3) Zahlungsweise und Fälligkeit

  • Rechnungsstellung: Per E-Mail im PDF-Format
  • Fälligkeit: 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug
  • Zahlungsart: Banküberweisung (SWIFT/SEPA)
  • Ratenzahlung: Ab CHF 15.000: 40% Anzahlung, 40% Meilenstein 1, 20% nach Abnahme

(4) Verzugszinsen & Mahnkosten

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet (Art. 104 Abs. 1 OR).

  • 1. Mahnung: CHF 20
  • 2. Mahnung: CHF 40
  • 3. Mahnung: CHF 60 + Einleitung rechtlicher Schritte

§ 5 Abnahme

(1) Abnahmepflicht & Prozedere

Der Kunde ist verpflichtet, erbrachte Leistungen unverzüglich zu prüfen. Nach Mitteilung der Fertigstellung hat der Kunde 14 Kalendertage Zeit zur Prüfung. Erkennbare Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Leistung als abgenommen (Art. 370 OR).

(2) Rechtsfolgen der Abnahme

Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, die Vergütung wird fällig, Nutzungsrechte gehen über und die Gefahr geht auf den Kunden über.

§ 6 Gewährleistung und Mängelrechte

(1) Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(2) Mangelbegriff

Ein Mangel liegt vor bei:

  • Fehlerhaften Berechnungen oder Analysen
  • Verwendung veralteter oder falscher Daten
  • Nichterreichen der vereinbarten Qualitätsstandards

Kein Mangel liegt vor bei: Ablehnung von Förderanträgen, Änderungen von Förderbedingungen, Abweichungen von prognostizierten Erträgen aufgrund externer Faktoren oder Mängeln durch Kundenverschulden.

(3) Nacherfüllung

Bei Mängeln hat der Anbieter das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche innerhalb angemessener Frist. Nach Fehlschlagen kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (bei wesentlichen Mängeln).

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Grundsatz & Beschränkung

Der Anbieter haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit (Art. 97 ff. OR). Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe der Projektvergütung begrenzt (max. CHF 25.000).

(2) Ausnahmen

Die Beschränkung gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden oder Kardinalpflichten.

(3) Keine Haftung für mittelbare Schäden

Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Datenverlust (außer grobe Fahrlässigkeit) oder Reputationsschäden.

(4) Spezifische Haftungsausschlüsse

Keine Haftung für:

  • Ablehnung von Förderanträgen durch Behörden
  • Änderungen von Förderbedingungen oder Gesetzen
  • Abweichungen von prognostizierten Erträgen aufgrund externer Faktoren
  • Fehler bei Installation oder Betrieb durch Dritte

(5) Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten oder ungeprüft verwendeten Informationen resultieren.

(6) Verjährung

Schadensersatzansprüche verjähren nach 1 Jahr ab Kenntnis, spätestens nach 10 Jahren.

§ 8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller Geschäftsgeheimnisse, Daten und Strategien. Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende für 5 Jahre fort. Referenznennung (Logo/Name) ist zulässig, sofern nicht widersprochen wird.

§ 9 Immaterialgüterrechte (IP-Rechte)

Alle Rechte verbleiben zunächst beim Anbieter. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkte, exklusive Nutzungsrechte an den erstellten Analysen und Berichten. Tools, Methoden und Know-how des Anbieters sind ausgenommen.

§ 10 Laufzeit, Kündigung und Beendigung

Projektverträge enden mit Abnahme. Laufende Verträge haben eine Mindestlaufzeit (Standard: 3 Monate) und verlängern sich automatisch. Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich (z.B. Zahlungsverzug > 30 Tage).

§ 11 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Kriege, Cyberangriffe, Pandemien etc.) ruhen die Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 2 Monate, ist ein Rücktritt möglich.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht: Schweizer Recht (OR). Ausschluss von UN-Kaufrecht.

Gerichtsstand: Zürich, Schweiz.

Alternative Streitbeilegung: Schiedsverfahren nach Swiss Chambers' Arbitration Institution möglich (Zürich, Deutsch).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

(3) Abtretungsverbot: Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

(4) Vertragssprache: Deutsch

Stand: Januar 2026

PV PHOENIX VENTURES LTD

Stadiou 17, 7040 Oroklini (Zypern)

Handelsregister: HE443705

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